Pressemitteilung

GDL-Chaosstreiks: Arbeitsgericht trifft keine Entscheidung

  • Darf die Gewerkschaft GDL den Schülerverkehr bestreiken?
  • City-Bahn sagt nein! – und wollte eine richterliche Entscheidung
  • Heute war Verhandlung in Chemnitz

Chemnitz – Uneingeschränktes Streikrecht oder sicherer Schulweg und Bildungsteilhabe? Die vorläufigen Entscheidungen von Arbeitsgerichten zugunsten von Kindern will die City-Bahn jetzt prinzipiell klären lassen.

Rückblick 2024: Im damaligen Chaosstreik-Jahr hatte die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) die City-Bahn mit kurzfristigen, so genannten Wellenstreiks überzogen – und traf damit besonders den sicheren Schülerverkehr. Die City-Bahn war damals vor Gericht gezogen und hatte in einstweiligen Verfahren in 1. und 2. Instanz diese chaotischen Wellenstreiks ohne Ankündigungen im Schülerverkehr untersagen beziehungsweise einschränken lassen.

 

Diese gerichtlichen Entscheidungen waren allerdings nur für den Tarifkampf 2024 gültig. City-Bahn-Geschäftsführer Friedbert Straube: „Um endgültig und prinzipiell klären zu lassen, was in Deutschland schwerer wiegt – das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit und Bildungsteilhabe einerseits oder das uneingeschränkte Streikrecht andererseits – ist die City-Bahn vor Gericht gezogen.“ Das Streikrecht generell in Frage zu stellen, war für die City-Bahn nie eine Option. Friedbert Straube: „Uns ging und geht es um die Möglichkeit, dass auch bei Streiks die Schulkinder mit uns früh morgens sicher in die Schule kommen und nachmittags wieder heim. Daran soll die GDL mitwirken. Das ist ähnlich wie bei Notdiensten in Krankenhäusern.“

 

Heute fand am Arbeitsgericht Chemnitz die Verhandlung statt. Das Gericht traf jedoch in der Sache keine Entscheidung. „Da derzeit keine Streikmaßnahmen angekündigt seien, bestünde kein Rechtsschutzinteresse. Mit dieser Nicht-Entscheidung bleibt nunmehr leider unklar, ob die Kinder auch bei Streiks Anspruch auf einen sicheren Schulweg haben.“, so Friedbert Straube. Die Schülerzüge haben einen Umfang von etwa sieben Prozent der Verkehrsleistung der City-Bahn. Dass für 93 % der Verkehrsleistung das Grundrecht auf Streik besteht, hat die City-Bahn nicht in Frage gestellt. Die City-Bahn prüft nun, ob sie in die nächste Instanz geht.

Ansprechpartner

Falk Ester

Pressesprecher City-Bahn Chemnitz

Telefon: +49 151 171 036 60
Mail: presse@city-bahn.de