GDL-Streik angekündigt
Zeitraum: 07.12. abends bis einschließlich 08.12.

Mitnahmebestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

Gepäck (in diesem Sinne auch Fahrräder oder Behälter für Tiere) kann nur dann mitgenommen werden, wenn der erforderliche Platz in den Fahrzeugen vorhanden ist, dadurch die Sicherheit nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden.

Über die Mitnahme und die Stelle der Unterbringung entscheidet im Einzelfall das Fahrpersonal.

Mitnahme von Fahrrädern, Gepäck und Haustieren

Die Mitnahme von Fahrrädern ist für die Nutzer des VMS-Tarifes und Ländertickets der DB unentgeltlich. Dazu zählen auch Kinderfahrräder, Fahrradanhänger, Liegeräder, Tandems, E-Bikes, zusammengeklappte elektrische Tretroller und Pedelecs.

Nutzer des Deutschlandtickets bzw. des Deutschland-Jobtickets müssen für die Fahrradmitnahme im VMS das Zusatzticket „VMS-DeutschlandTicket+“ oder einen entsprechenden Fahrausweis zum Fahrpreis für Kinder für die erforderliche Preisstufe lösen.

Von der Beförderung ausgeschlossen sind: dreirädrige Fahrräder, Fortbewegungsmittel mit Verbrennungsmotor, Mofas, Lastträger und mit besonderen Zugträgern verbundene Rollstühle sowie nicht zusammengeklappte, zulassungs-oder versicherungspflichtige Fahrzeuge.

  • Handgepäck ist kostenfrei
  • sonstiges Gepäck (Kinderwagen, Skier, Snowboards, Rodelschlitten) bei Unterbringung im Fahrgastraum kostenfrei
  • für sonstiges Gepäck bei Unterbringung außerhalb des Fahrgastraumes ist pro Gepäckstück ein Einzelfahrausweis oder eine Tageskarte zum Kindertarif zu lösen  

Kleine Tiere in Behältern werden bei Unterbringung im Fahrgastraum kostenfrei befördert. Für Tiere außerhalb von Behältnissen ist ein Einzelfahrschein oder eine Tageskarte zum Kindertarif zu lösen. Sie dürfen nicht auf einem Sitzplatz untergebracht werden.

Hunde sind an die kurze Leine zu nehmen und müssen einen für sie geeigneten Maulkorb tragen.

Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, und Behinderten-Führhunde gemäß SGB IX sowie in Ausbildung befindliche Blindenführhunde und Behinderten-Führhunde müssen Führhundgeschirr bzw. -decke tragen und sind von der Maulkorbpflicht befreit.

Für Inhaber von Abo-Monatskarten zum Normaltarif bzw. 9-Uhr-Abo-Monatskarten ist die Mitnahme eines Hundes kostenfrei.

Blinde mit Merkzeichen »Bl« im Schwerbehindertenausweis können sowohl einen Blindenführhund als auch eine Begleitperson mit Hund unentgeltlich mitnehmen.