Hinweise zur Fahrt
Übertragbarkeit von Fahrausweisen
Wochen-, Monats-, Abo-Monats- und 9-Uhr-Abo-Monatskarten zum Normalfahrpreis sind übertragbar.
Die Übertragbarkeit darf nur unentgeltlich erfolgen und ist im Rahmen eines Gewerbes nicht gestattet.
Die Übertragbarkeit von Abo-Monatskarten und 9-Uhr-Abo-Monatskarten kann auf Antrag des Kunden gesperrt werden.
Seniorentickets und für die Übertragbarkeit gesperrte Abonnements sind personengebunden und bestehen aus einer Kundenkarte, die unauslöschbar mit vollständigen Personaldaten, der Kundennummer und einem auf der Karte befestigten Passfoto versehen ist, sowie der Monatswertmarke.
Die Kundenkartennummer ist auch auf der Monatswertmarke eingetragen.
Der Nachweis für die Nutzungsberechtigung ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu erbringen.
Die Übertragbarkeit darf nur unentgeltlich erfolgen und ist im Rahmen eines Gewerbes nicht gestattet.
Die Übertragbarkeit von Abo-Monatskarten und 9-Uhr-Abo-Monatskarten kann auf Antrag des Kunden gesperrt werden.
Seniorentickets und für die Übertragbarkeit gesperrte Abonnements sind personengebunden und bestehen aus einer Kundenkarte, die unauslöschbar mit vollständigen Personaldaten, der Kundennummer und einem auf der Karte befestigten Passfoto versehen ist, sowie der Monatswertmarke.
Die Kundenkartennummer ist auch auf der Monatswertmarke eingetragen.
Der Nachweis für die Nutzungsberechtigung ist durch einen amtlichen Lichtbildausweis zu erbringen.