Hinweise zur Fahrt
Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen werden - gemäß den Bestimmungen des SGB IX - unentgeltlich befördert, wenn Sie den gültigen Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt und Wertmarke vorweisen.
Begleitpersonen und ein Hund werden nur dann unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung zur Mitnahme im Ausweis der schwerbehinderten Person eingetragen ist.
Blinde mit Merkzeichen »Bl« im Schwerbehindertenausweis können sowohl einen Blindenführhund als auch eine Begleitperson mit Hund unentgeltlich mitnehmen.
Begleitpersonen und ein Hund werden nur dann unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung zur Mitnahme im Ausweis der schwerbehinderten Person eingetragen ist.
Blinde mit Merkzeichen »Bl« im Schwerbehindertenausweis können sowohl einen Blindenführhund als auch eine Begleitperson mit Hund unentgeltlich mitnehmen.