Hinweise zur Fahrt
Kurzstrecke/ Erweiterte Kurzstrecke
Fahrscheine zum Tarif Kurzstrecke/ Erweiterte Kurzstrecke werden nur als 4-Fahrten-Karten im Normaltarif ausgegeben.
Zwischen Chemnitz Hbf und Neukirchen-Klaffenbach (C11) und Chemnitz Hbf und Technopark (C13, C14, C15) gelten Kurzstreckenfahrscheine bis zur 4. Haltestelle nach Zustieg.
Zwischen Neukirchen-Klaffenbach und Stollberg (Linie C11) sowie auf den Strecken Stollberg – Glauchau (RB92), Chemnitz-Hbf – Burgstädt (C13), Chemnitz-Hbf - Mittweida (C14) und Chemnitz-Hbf - Hainichen (C15) werden Kurzstreckenfahrscheine nicht anerkannt. Dort gelten Erweiterte Kurzstreckenfahrscheine bis zur 2. Haltestelle nach Zustieg.
Kurzstreckenfahrscheine und Erweiterte Kurzstreckenfahrscheine berechtigen nicht zum Umsteigen und zur Fahrtunterbrechung und gelten nur fahrt- und richtungsbezogen.
Zwischen Chemnitz Hbf und Neukirchen-Klaffenbach (C11) und Chemnitz Hbf und Technopark (C13, C14, C15) gelten Kurzstreckenfahrscheine bis zur 4. Haltestelle nach Zustieg.
Zwischen Neukirchen-Klaffenbach und Stollberg (Linie C11) sowie auf den Strecken Stollberg – Glauchau (RB92), Chemnitz-Hbf – Burgstädt (C13), Chemnitz-Hbf - Mittweida (C14) und Chemnitz-Hbf - Hainichen (C15) werden Kurzstreckenfahrscheine nicht anerkannt. Dort gelten Erweiterte Kurzstreckenfahrscheine bis zur 2. Haltestelle nach Zustieg.
Kurzstreckenfahrscheine und Erweiterte Kurzstreckenfahrscheine berechtigen nicht zum Umsteigen und zur Fahrtunterbrechung und gelten nur fahrt- und richtungsbezogen.