Hinweise zur Fahrt
Hunde/ Tiere
Kleine Tiere in Behältern werden bei Unterbringung im Fahrgastraum kostenfrei befördert.
Für Tiere außerhalb von Behältnissen ist ein Einzelfahrschein oder eine Tageskarte zum Kindertarif zu lösen.
Sie dürfen nicht auf einem Sitzplatz untergebracht werden.
Hunde sind an die kurze Leine zu nehmen und müssen einen für sie geeigneten Maulkorb tragen.
Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, und Behinderten-Führhunde gemäß SGB IX sowie in Ausbildung befindliche Blindenführhunde und Behinderten-Führhunde müssen Führhundgeschirr bzw. -decke tragen und sind von der Maulkorbpflicht befreit.
Für Inhaber von Abo-Monatskarten zum Normaltarif bzw. 9-Uhr-Abo-Monatskarten ist die Mitnahme eines Hundes kostenfrei.
Blinde mit Merkzeichen »Bl« im Schwerbehindertenausweis können sowohl einen Blindenführhund als auch eine Begleitperson mit Hund unentgeltlich mitnehmen.
Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Hunde/ Tiere zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.
Für Tiere außerhalb von Behältnissen ist ein Einzelfahrschein oder eine Tageskarte zum Kindertarif zu lösen.
Sie dürfen nicht auf einem Sitzplatz untergebracht werden.
Hunde sind an die kurze Leine zu nehmen und müssen einen für sie geeigneten Maulkorb tragen.
Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten, und Behinderten-Führhunde gemäß SGB IX sowie in Ausbildung befindliche Blindenführhunde und Behinderten-Führhunde müssen Führhundgeschirr bzw. -decke tragen und sind von der Maulkorbpflicht befreit.
Für Inhaber von Abo-Monatskarten zum Normaltarif bzw. 9-Uhr-Abo-Monatskarten ist die Mitnahme eines Hundes kostenfrei.
Blinde mit Merkzeichen »Bl« im Schwerbehindertenausweis können sowohl einen Blindenführhund als auch eine Begleitperson mit Hund unentgeltlich mitnehmen.
Das Betriebspersonal entscheidet im Einzelfall, ob Hunde/ Tiere zur Beförderung zugelassen werden und an welcher Stelle sie unterzubringen sind.