Hinweise zur Fahrt
Entwerten/ Entwerter
Fahrscheine, die im Vorverkauf gelöst worden sind, müssen bei Fahrtantritt entwertet sein.
Entwerter finden Sie in den Fahrzeugen in der Regel mehrfach.
Auf den Bahnhöfen und Stationen der Eisenbahnen können zusätzlich Entwerter stationär angebracht sein.
Fahrscheine, die durch die Automaten in den Bahnen ausgegeben werden, sind sofort gültig und müssen nicht entwertet werden. Ausnahme: 4-Fahrten-Karten.
Bitte beachten Sie die Aufdrucke auf den Fahrscheinen bzw. Hinweise auf den Automaten.
Entwerter finden Sie in den Fahrzeugen in der Regel mehrfach.
Auf den Bahnhöfen und Stationen der Eisenbahnen können zusätzlich Entwerter stationär angebracht sein.
Fahrscheine, die durch die Automaten in den Bahnen ausgegeben werden, sind sofort gültig und müssen nicht entwertet werden. Ausnahme: 4-Fahrten-Karten.
Bitte beachten Sie die Aufdrucke auf den Fahrscheinen bzw. Hinweise auf den Automaten.