Erweiterte Fahrgastrechte seit 29.07.2009
Mit dem neuen Fahrgastrechtgesetz gelten ab dem 29.07.2009 einheitliche Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr in Deutschland. Sie räumen den Reisenden gleiche Rechte bei allen Eisenbahnunternehmen ein und gelten für alle Züge von der S-Bahn über den Regionalzug bis zum ICE, unabhängig davon, von welchen Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. Sie gelten auch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt werden.
Bestimmungen innerhalb des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (VMS)
Bestimmungen für Fahrkarten von/nach Zielen außerhalb des VMS
Sie können Ihre Ansprüche geltend machen bei:
City-Bahn Chemnitz GmbH
Bahnhofstraße 1
09111 Chemnitz
wenn sie ausschließlich Züge der City-Bahn Chemnitz GmbH genutzt haben
oder
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
wenn Sie Züge anderer bzw. mehrerer Eisenbahnunternehmen genutzt haben.
Nutzen Sie bitte hierzu das einheitliche Fahrgastrechte-Formular
Es hilft Ihnen dabei, alle zur Beratung erforderlichen Angaben vollständig zu öffnen. Damit unterstützt das Formular die zügige Bearbeitung Ihres Anspruchs.
Bestimmungen innerhalb des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (VMS)
Bestimmungen für Fahrkarten von/nach Zielen außerhalb des VMS
Sie können Ihre Ansprüche geltend machen bei:
City-Bahn Chemnitz GmbH
Bahnhofstraße 1
09111 Chemnitz
wenn sie ausschließlich Züge der City-Bahn Chemnitz GmbH genutzt haben
oder
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
wenn Sie Züge anderer bzw. mehrerer Eisenbahnunternehmen genutzt haben.
Nutzen Sie bitte hierzu das einheitliche Fahrgastrechte-Formular
Es hilft Ihnen dabei, alle zur Beratung erforderlichen Angaben vollständig zu öffnen. Damit unterstützt das Formular die zügige Bearbeitung Ihres Anspruchs.